Mobile ambulante Pflege in Bielefeld
Wir sind ein Team von Pflegefachkräften und Pflegehelfern, das sich auf die hauswirtschaftliche Versorgung, die Alltagsbegleitung und die grundpflegerische Versorgung von älteren Menschen in Bielefeld und den angrenzenden Gemeinden spezialisiert hat.
Daher bieten wir in Abhängigkeit von dem Unterstützungsbedarf sowohl klassische mobile ambulante Pflege als auch eine bezahlbare ganztägige 24-Stunden-Betreuung & Pflege an. Durch unser zusätzliches Angebot der 24-Stunden-Pflege können wir für unsere Klienten in der ambulanten Pflege in Bielefeld außerdem garantieren, dass ein Verbleiben im eigenen Zuhause sichergestellt ist, selbst wenn der Pflegebedarf die Grenzen der klassischen ambulanten Pflege überschreitet. Wir können daher die Versorgung unabhängig von der Höhe des Pflege- und Betreuungsbedarfs sicherstellen, so dass ein Umzug in ein Pflegeheim in jedem Fall vermieden werden kann.
Zu unseren Diestleistungen gehören neben der klassischen ambulanten Pflege und der Ganztagsbetreuung auch die 24h Verhinderungspflege und eine unabhängige Pflegeberatung.
Daher bieten wir in Abhängigkeit von dem Unterstützungsbedarf sowohl klassische mobile ambulante Pflege als auch eine bezahlbare ganztägige 24-Stunden-Betreuung & Pflege an. Durch unser zusätzliches Angebot der 24-Stunden-Pflege können wir für unsere Klienten in der ambulanten Pflege in Bielefeld außerdem garantieren, dass ein Verbleiben im eigenen Zuhause sichergestellt ist, selbst wenn der Pflegebedarf die Grenzen der klassischen ambulanten Pflege überschreitet. Wir können daher die Versorgung unabhängig von der Höhe des Pflege- und Betreuungsbedarfs sicherstellen, so dass ein Umzug in ein Pflegeheim in jedem Fall vermieden werden kann.
Zu unseren Diestleistungen gehören neben der klassischen ambulanten Pflege und der Ganztagsbetreuung auch die 24h Verhinderungspflege und eine unabhängige Pflegeberatung.
Leistungen der klassischen ambulanten Pflege
Unsere Leistungen der klassischen ambulanten Pflege umfassen die Grundpflege, die zusätzlichen Betreuungsleistungen und die hauswirtschaftliche Versorgung. Daneben bieten wir Ihnen zudem Verhinderungspflege, Beratungsbesuche und weitere zusätzliche Leistungen durch das Goldklee Büroteam an.
Grundpflege
Wir unterstützen Sie bei den
alltäglichen grundpflegerischen Anforderungen und Aktivitäten. Zur Grundpflege gehören zum Beispiel folgende
Leistungen:
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Hauswirtschaftliche Versorgung
Neben der Grundpflege übernehmen wir im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung beispielsweise auch folgende Aufgaben:
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Betreuung & Begleitung
Neben der Grundpflege bieten wir Ihnen auch zusätzliche Betreuungsleistungen an, die sich nach den individuellen Interessen und Anforderungen Ihres Alltags richten, z. B.:
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Verhinderungspflege
Ist die private Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege. Der Gesetzgeber hat dazu im Rahmen der Pflegeversicherung die Möglichkeit der Verhinderungspflege vorgesehen – je nach Bedarf für einen mehrwöchigen Erholungsurlaub oder lediglich eine stundenweise Vertretung. Wir kümmern uns währenddessen gern um Ihre Versorgung. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist:
Das Verhinderungspflegebudget beträgt 1.612 Euro für eine notwendige Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr. Reicht dies nicht aus, kann der Leistungsbetrag aus noch nicht verbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege um bis zu 806 Euro auf max. 2418 Euro pro Kalenderjahr aufgestockt werden. |
Zusätzliche Leistungen des Goldklee Büroteams
Wir legen als Pflegeteam sehr viel Wert auf einen kontinuierlichen Kontakt mit unseren Klienten, so dass wir eine hohe Qualität bei der ambulanten Pflege gewährleisten können. Neben den Pflege- und Betreuungsleistungen vor Ort ist ein zentraler Teil unserer Dienstleistung unseren Klienten hilfreich bei der Administration mit den Pflegekassen und weiteren Kostenträgern zur Seite zu stehen, so dass die optimale Kombination aus Pflegezuschüssen und Steuervorteilen genutzt werden kann. Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Aufzählung:
Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und von ihren Angehörigen oder
anderen Personen zu Hause gepflegt werden, sind nach dem
Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein
Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen - bei Pflegestufe 1 & 2 vierteljährlich und bei Pflegestufe 3 halbjährlich. Ziel der Beratungsbesuche ist es durch eine fachgerechte Beratung eine gute Pflege zu gewährleisten. Die Kosten für den Pflegebesuch werden von der Pflegekasse übernommen.
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Unterstützung bei der Administration mit Kassen, Behörden etc.
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